In Bogenhausen ist die Einführung von drei Parklizenzgebieten geplant – und zwar für die Gebiete Mühlbaurstraße (siehe Bericht vom 18.März), Holbeinstraße und Parkstadt Bogenhausen. Für die vorgesehene Parklizenzzone Holbeinstraße findet am Mittwoch, 26. März, 18.30 Uhr, in der Aula des Max-Josef-Stifts, Mühlbaurstraße 15 (Zugang über die Beetzstraße 4; Einlass ab 18 Uhr) eine Einwohnerversammlung statt.

Bei der Versammlung informieren Vertreter des Mobilitätsreferats über die aktuellen Planungen. Geleitet wird das Treffen von Florian Ring, Vorsitzender des Kommunalparlaments. Abstimmungsberechtigt sind nur Personen, die im Umgriff des Parklizenzgebiets (siehe Karte) wohnhaft sind. Auch Kinder und Jugendliche sind teilnahmeberechtigt.

Wer einen Antrag stellen will, soll diesen – so die Verwaltung in der Einladung – mitbringen und ihn vor Beginn der Versammlung beim Podium abgeben. Und : Bringen Sie bitte ihren Personalausweis mit. Die Anträge müssen innerhalb von drei Monaten vom Bezirksausschuss behandelt werden.

Die dritte Versammlung zum Thema Parklizenz findet am Montag, 7. April, 18.30 Uhr, für das Gebiet Parkstadt Bogenhausen, im Saal von Johann von Capistran, Gotthelfstraße 3, statt.

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Die CSU-Fraktion im Bezirksausschuss stemmt sich vehement gegen die Einführung in den drei Gebieten – SPD, Grüne und ÖDP plädieren dafür. Auf Initiative von Robert Brannekämper, Landtagsabgeordneter und CSU-Fraktionssprecher, fand deshalb Anfang November eine Sondersitzung des Kommunalparlaments statt, zu der 350 Bürger gekommen waren. Etwa 90, wenn nicht 95 Prozent hatten – teils lautstark – gegen die Pläne protestiert.

Bei der Einwohnversammlung für die Mühlbaurstraße hatten dieser Tage rund 96 Prozent der Bürger dem Mobilitätsreferat die Rote Karte gezeigt – eine saftige Ohrfeige für die Verkehrswender.

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Hintergrund: Aktuell gibt es in München 76 Parklizenzgebiete, zusätzlich die Altstadt, den Hauptbahnhof, den Domagkpark und die Messestadt Riem mit rund 100 000 Parkplätzen. Die Ausdehnung der Gebiete darf gemäß den Vorgaben 1000 Meter nicht überschreiten. Dadurch lassen sich in Einzelfällen Zonengrenzen in Straßen mit geringerer Trennwirkung nicht vermeiden. In den meisten dieser Fälle wird die gegenüberliegende Straßenseite miteinbezogen.

Regelung Bewohnerparken: Straßenabschnitte mit Bewohnerparken sind für Bewohner reserviert, die über einen entsprechenden Parkausweis verfügen. Die Reservierung ist werktags zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt. Nachts sowie an Sonntagen und Feiertagen ist in diesen Bereichen das Parken für alle Verkehrsteilnehmer gestattet.

Regelung Mischparken: In Straßenabschnitten mit Mischparken dürfen Bewohner mit einem Parkausweis kostenfrei parken. Besucher müssen an den Parkscheinautomaten oder mit Hilfe der HandyParken München-App ein Parkticket erwerben. Ebenfalls kann ein Tagesticket erworben werden, das das Parken für 24 Stunden ermöglicht. Die Parkgebühr beträgt zwei Euro / Stunde, aber höchstens elf Euro / 24h. Abhängig vom Parkdruck wird in einzelnen Stadtteilen das kostenpflichtige Parken durch eine Parkscheibenpflicht für Besucher ersetzt. Das Mischparken mit Parkschein oder Parkscheibe ist in der Regel ebenfalls auf Montag bis Samstag und die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt. Nachts sowie an Sonntagen und Feiertagen ist das Parken in der Regel frei.

Regelung Kurzzeitparken: In Straßen mit Kurzzeitparken ist das Parken für alle kostenpflichtig und in der Regel auf höchstens zwei Stunden begrenzt. Die Gebühr beträgt zwei Euro / Stunde. In einzelnen Abschnitten wird das Kurzparken auch durch eine Parkdauerbegrenzung mittels Parkscheibe umgesetzt.

Grenzen für das Gebiet Holbeinstraße: Possartstr. – Scheinerstr. – Wehrlestr. – Törringstr. – Möhlstr. – Maria-Theresia-Str. – Prinzregentenstr.

Mischparken mit Gebührenpflicht: Maria-Theresia-Str., Höchlstr., Möhlstr., Hompeschstr., Siebertstr., Ismaninger Str., Sternwartstr., Rauchstr., Cuvilliésstr., Holbeinstr., Friedrich-Herschel-Str., Schumannstr., Trogerstr., Prinzregentenstr., Lamontstr., Possartstr., Scheinerstr.

Mischparken mit Parkscheibe (vier Std.): Neuberghauser Str., Törringstr., Wehrlestr., Besselstr.

Bewohnerparken: Händelstr., Weberstr., Friedrich-Herschel-Str., Laplacestr., Besselstr., Merzstr., Geibelstr., Kopernikusstr., Siebertstr.

Kurzzeitparken: Ismaninger Str., Schumannstr., Cuvilliésstr.

Sonderregelungen: Die bestehenden Behindertenstellplätze, Lieferzonen und die Ladeinfrastruktur mit entsprechender Regelung bleiben erhalten.

Wer im Umfeld dieses Gebiets wohnt und sich ausweisen kann, ist bei der Einwohnerversammlung zum Parklizenzgebiet Holbeinstraße stimmberechtigt. Karte: Stadt München / Mobilitätsreferat