28. März 2018
„Die Stadt hat einigen Eltern die Rückzahlung der Kita-Beiträge verweigert. Das entbehrt jeglichem normalen Menschenverstand.“ CSU-Lokalpolitikerin Petra Cockrell war bei der Tagung des Bezirksausschusses sichtlich sauer. Ihre Aussagen bezogen sich auf die Oberföhringer Kindertagesstätte Else-Lasker-Schüler-Straße 6, in der knapp 80 Mädchen und Buben betreut werden.
Nach einem Streptokokken-Ausbruch Ende Januar – es gab mehr als 20 Fälle – musste die Einrichtung nämlich kurzfristig ganz geschlossen werden. Tage danach lief ein Notbetrieb – zwei Dutzend Kinder zwischen drei und zehn Jahren durften wieder kommen, die Krippe für die 18 Kleinsten aber blieb zu. Doch die Gebühren sind laut Cockrell bis dato nicht allen Eltern vollständig erstattet worden. Es habe nämlich gemäß Referat für Bildung und Sport (RBS), so war es im Kommunalparlament zu vernehmen, eine „theoretische Betreuungsmöglichkeit“ bestanden.
„Von der Stadt, vom zuständigen Referat, erhielten wir wegen der Schließung und der Folgen keine Informationen, wir alle hingen in der Luft“, ärgert sich nach wie vor Elternbeiratsvorsitzende Katrin Kmeth. Manche voll berufstätige Eltern hatten nicht mehr aus noch eingewusst, hatten teils ihren Arbeitsplatz riskiert, da sie sich um ihren Nachwuchs kümmern mussten.
Zu all dem muss man wissen: In dem Haus für Kinder ist die Personalsituation seit langem nicht nur auf Kante genäht, sie ist geradezu unterirdisch. „Es gibt keine Änderung. Vom Normalzustand sind wir weit entfernt. Es fehlen drei Vollzeitkräfte und eine 33-Stunden-Betreuerin. Wir können nur hoffen“, erklärte jetzt Kmeth . Zur Klärung der Lage findet nun ein Gespräch mit Vertretern des Referats statt.
Wegen der Ereignisse und der anhaltenden Probleme stimmten die Stadtteilpolitiker einhellig einem Antrag der CSU-Fraktion zu:
„Der Bezirksausschuss fordert das RBS auf darzulegen, welche Vorgehensweise gegenüber Eltern eine Kita-Leitung im Fall einer kurzfristigen, unerwarteten Schließung zu berücksichtigen hat in Bezug auf die zuverlässige und umfassende Kommunikation zur Schließungsdauer, die zu nutzenden Kommunikationswege (Telefon, WhatsApp, Mail?) und die Auswahlkriterien der Kinder bei eingeschränkter Betreuungskapazität.“
Ferner möchte man „eine juristisch fundierte Erläuterung, wie mit der Gebührenrückerstattung bei nicht erbrachter Leistung (Kind wurde im Rahmen des Notbetriebs nicht betreut) verfahren wird“.
„Einfach nur einen Zettel an die Einganstür zu hängen, das geht nicht, das kann’s nicht sein“, betonte bei der Erörterung Cockrell, die im Gremium auch als Kinderbeauftragte fungiert.
In der Begründung der Initiative heißt es: „Auf Grund 500 fehlender Betreuungskräfte in München (Anm. d. Red.: in knapp 1400 Kindertagesstätten) ist die Personaldecke in einzelnen Einrichtungen wie dem Haus für Kinder in der Else-Lasker-Schüler-Straße extrem dünn. Bei saisonalen Krankheitswellen verursacht durch Streptokokken, Grippe oder Noro-Viren, die auch das Personal betreffen, kommt es so zu organisatorisch bedingten Einrichtungsschließungen. In solchen Fällen müssen die Eltern, damit sie eine Betreuung der Kinder organisieren können, zeitnah und korrekt über den zu erwartenden Ausfall der städtischen Einrichtung informiert werden. Es ist schon abstrus, wenn eine Gebührenrückerstattung mit der „theoretischen Betreuungsmöglichkeit“ verweigert wird, wie im Antwortschreiben von Brigitte Strobl (Anm. d. Red.: SPD, dritte Bürgermeisterin) dargestellt, die aber praktisch wegen Notbetriebs und Auswahlverfahren einzelner Kinder nicht stattgefunden hat.“