Die intensiven Bemühungen vieler Bürger und Lokalpolitiker um den Erhalt der drei gesunden, ausgewachsenen Bäume auf dem Grundstück für das künftige KulturBürgerHaus (KBH) am Maria-Nindl-Platz im Prinz-Eugen-Park waren vergebens. Die Entscheidung ist gefällt, die Bäu­me müssen für den Bau gefällt werden. Es sei denn, aber eher unwahrscheinlich: Von „ganz oben“ greift noch jemand ein und setzt das „Todesurteil“ aus!

Auf erneute Nachfrage von unser-bogenhausen.de erklärte jetzt Maren Kowitz, Pressespreche­rin des Kommunalreferats nach Rücksprache mit den Zuständigen im Baureferat: „Ein mögliches Versetzen der Bäume wurde intensiv geprüft. Die Prüfung durch eine Fachfirma für Großbaumver­pflanzung ergab, dass die Bäume für eine Verpflanzung mit der gängigen Technik (Rundspatenma­schine) zu groß sind. Aufgrund der Größe und des Alters der Bäume kann auch ein Anwachsen nicht garantiert werden.“ Kurzum: Fällung!

Die Pressesprecherin weiter: Der Bezirksausschuss hat die Baumfällungen bereits in seiner Sitzung am 21. September 2021 ausführlich diskutiert und sich in der Abwägung letztlich für die Fällun­gen entschieden. Für die Gestaltung des Maria‐Nindl‐Platzes sind umfangreiche Baumpflanzungen vorgesehen. Dies entspricht dem Wunsch der Bürger, die an der am 26. November 2018 durchge­führten Bürgerbeteiligung teilnahmen.“

Ausführlich diskutiert“? Davon kann keine Rede sein. Ausführlich diskutiert wurde vielmehr die Anhörung des Planungsreferats, wie das Abstellen von Fahrrädern am Maria-Nindl-Platz geregelt werden könnte.

Entscheidung pro Fällung: Blick ins Protokoll der Besprechung des Vollgremiums zum Tages­ordnungspunkt „2.2.11 Baumfällungen zu Bauvorhaben: Ruth-Drexel-Str. (13er Bürger- und Kul­turtreff): Zustimmung.“ Diese Baumfällung war eine von zwei Dutzend Maßnahmen, die per Blockabstimmung bewilligt worden waren …

Grundlage für diese Entscheidung im Kommunalparlament war – was sich im Nachhinein heraus­gestellt hat – die Antwort des Baureferats / Gartenbau vom 12. August auf einen einstimmig verab­schiedeten Antrag der Lokalpolitiker zum Erhalt der Bäume vom 11. Mai 2021. Die Quintessenz dieses Briefs: Die drei Bäume sind zu groß zum Verpflanzen, sie müssen für den Bau des KBH gefällt werden.

Diese drei prächtigen Bäume auf dem Grundstück für das künftige KulturBürgerHaus am Maria-Nindl-Platz im Prinz-Eugen-Park müssen für den Bau gefällt werden.    Foto: hgb

Die Fachleute hatten erläutert: „Die Verpflanzung von Bäumen erfolgt in der Regel durch >Rund­spatenmaschinen<, mit denen die Herausnahme und Sicherung eines ausreichend großen Wurzel­ballens, der Transport und das Einpflanzen in einem Arbeitsgang ausgeführt werden kann. Die Be­standsbäume auf dem Maria-Nindl-Platz haben Stammumfänge zwischen 1,55 und zwei Meter, sind rund 13 bis 16 Meter hoch und haben Kronendurchmesser von etwa 10 bis 14 Meter. Die Prü­fung durch eine Firma für Großbaumverpflanzung ergab, dass die Bäume für eine Verpflanzung mit der größtmöglichen Rundspatenmaschine zu groß sind.

Zu all dem ein Auszug aus der Baumschutzverordnung: „München ist eine der schönsten, jedoch auch eine der am stärksten bebauten Städte Deutschlands. Damit kommt dem Baumschutz eine besondere Bedeutung zu. Bereits im Jahr 1976 wurde eine Baumschutzverordnung erlassen. Ziel ist, die innerstädtische Durchgrünung Münchens auf Dauer zu erhalten. Bäume spenden Schatten, bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Kleintiere und verbessern das Kleinklima und die Luftqualität für uns alle.

Wussten Sie, dass gesunde und leistungsfähige Bäume unter optimalen Bedingungen bis zu 70 % des Staubs aus der Stadtluft filtern und täglich ca. 6.000 Liter Sauerstoff produzieren? Die Mün­chner Baumschutzverordnung schützt folgende Bäume:

Alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden, sowie mehrstämmige Bäume, wenn 1 Stamm einen Stammumfang von mindes­tens 40 cm hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt. Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind Hecken, die als lebende Einfriedungen dienen und durch regelmäßi­gen Schnitt in Form gehalten werden, sowie Obstgehölze, mit Ausnahme folgender Arten: Walnuss, Holzbirne, Holzapfel, Vogelkirsche, Holunder und Hasel.“