Die letzte Hoffnung – zwei Anträge aus der Bürgerversammlung vom vergangenen Oktober – ist dahin: Die drei Prachtbäume auf dem Maria-Nindl-Platz im Prinz-Eugen-Park – Stammumfänge zwischen 1,55 und zwei Meter, rund 13 bis 16 Meter hoch, Kronendurchmesser etwa zehn bis 14 Meter – werden für den Bau des KulturBürgerHauses (KBH) gefällt. Das Kommunalreferat / Immobilienmanagement hat die „Empfehlungen“ der Bürger abgelehnt.

Die beiden Initiativen sahen vor, dass die Stadt sich als Bauherr für eine Befreiung vom Bebau­ungsplan einsetzen soll, damit umgeplant werden kann, sodass die drei großen Bäume erhalten werden beziehungsweise mindestens einer der Großbäume verpflanzt werden kann.

Der Hintergrund: Der bei der Erteilung der Baugenehmigung zu Grunde liegende Bebauungsplan aus dem Jahr 2013 setzt angrenzend zum Maria-Nindl-Platz eine Gemeinbedarfsfläche >Bürger­zentrum< mit einem dazugehörigen Bauraum sowie Kennwerten zum Maß der baulichen Nutzung fest. Drei zum damaligen Zeitraum bestehende Bäume im Bauraum sind hinweislich dargestellt.

In der Begründung zum Bebauungsplan wird durch das Planungsreferat unter anderem ausge­führt: „Die Gemeinbedarfsfläche dient der Unterbringung verschiedener sozialer, kultureller und bür­gerschaftlicher Nutzungen einschließlich erforderlicher Nebenanlagen, Lagerflächen sowie Stellplät­zen. Die Stellplätze können auch auf der Gemeinbedarfsfläche Grundschule nachgewiesen werden. Das Baufenster für die Situierung des Bürgertreffs ist genau vorgegeben, wurde im Dezember 2012 im Stadtrat beschlossen. Die drei von der Fällung betroffenen Großbäume sind aufgrund ihrer Lage innerhalb des Baufensters nicht als >zu erhalten< festgesetzt.“

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Prinz Eugen-Park / Maria-Nindl-Platz mit zu pflanzenden und zu den drei (kleines Bild) für das KulturBürgerHaus zu fällenden Bäumen (rot markiert).   Foto: hgb / Karte: Stadt München

Und weiter heißt es: „Ein mögliches Versetzen der Bäume wurde vom Baureferat dennoch intensiv geprüft. Die Prüfung durch eine Fachfirma für Großbaumverpflanzung ergab, dass diese Bäume für eine Verpflanzung mit der gängigen Technik (Rundspatenmaschine) allesamt zu groß sind. Zudem könne aufgrund der Größe und des Alters der Bäume ein Anwachsen nicht garantiert werden.“

Der Bezirksausschusses hat die Fällungen in seiner Sitzung im September 2021 diskutiert und sich letztlich in der Abwägung für Fällungen entschieden – um den Baubeginn in diesem Herbst sicherzustellen, um weitere Verzögerungen bei der Errichtung des Gebäudes zu vermeiden.

Fazit der Behörde: Eine >Befreiung vom Bebauungsplan< für eine Verschiebung des Baukörpers wurde mit dem Planungsreferat / Lokalbaukommission (LBK) abgestimmt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für eine Verschiebung des Vorhabens in dem notwendigen Maß zum Erhalt der Bäume berührt die Grundzüge der Planung in unzulässiger Weise. Daher ist eine Befreiung vom Bebauungsplan nicht begründbar und kann nicht erteilt werden.

Ein Trostpflaster? In dem Entscheid heißt es am Schluss: „Im Gesamtumgriff der Siedlungsmaß­nahme wurde der Baumbestand auf öffentlichen Flächen weitgehend erhalten. Rund 2100 Bäume bleiben, etwa 390 Bäume werden neu gepflanzt. Aber: Bis die zugesicherten „umfangreichen Baumpflanzungen“ rund ums KBH die heutige Größe erreicht haben, vergeht viel Zeit. Mindestens eine Generation = 25 Jahre!