Fußgänger und Mütter mit Kinderwagen haben im Bereich Stuntzstraße 16 bis 18 b kaum noch Platz, um den Gehweg zu nutzen. Ich bitte dringend Poller / Pfosten wie in der Hörselbergstra­ße anzubringen, um den Fußgängerweg ganz von parkenden Autos freizuhalten.“ Mit dieser Forderung wandte sich ein Anwohner an den Bezirksausschuss, der das Anliegen an die Stadt wie­tergeleitet hat.

Dazu das Baureferat: Der Gehweg ist an dieser Stelle 2,20 Meter breit, die Parkbucht zur Senk­rechtaufstellung der Fahrzeuge weist eine Länge von 4,50 Meter auf. Bei dieser Länge müssen grö­ßere Fahrzeuge bis zur Gehwegkante vorfahren, damit das Fahrzeug nicht in die Fahrbahn ragt. Wir haben die Situation vor Ort überprüft und die Gehwegrestbreite entlang der parkenden Fahrzeu­ge nachgemessen und an der ungünstigsten Stelle eine Breite von 1,80 Meter festgestellt.“

Pfosten wie in der Hörselbergstraße hatte ein Anwohner entlang der Stuntzstraße 16 bis 18 b gefordert, damit Fußgänger besser durchkommen. Geht nicht, so die Stadt, weil ansonsten parkende Fahrzeuge in die Fahrbahn ragen.  Foto: ikb

Und weiter heißt es in der Antwort: „Poller müssen für die Einhaltung des Lichtraumprofils mindes­tens 30 Zentimeter vom Gehwegrand eingebaut werden und schränken somit die nutzbare Breite in gleichem Maße wie die mit Überstand parkenden Fahrzeuge ein. Da Poller einen erheblichen wirtschaftlichen Aufwand insbesondere in der Unterhaltung darstellen, setzt das Baureferat diese Einbauten nur sehr restriktiv ein, vor allem zur Gefahrenabwehr an Stellen, an denen andere Lösungsmöglichkeiten ausscheiden. Da das Platzangebot für Fußgänger durch das Aufstellen von Pollern nicht verbessert werden kann, wird das Baureferat auf die Aufstellung verzichten.