Fußgänger und Mütter mit Kinderwagen haben im Bereich Stuntzstraße 16 bis 18 b kaum noch Platz, um den Gehweg zu nutzen. Ich bitte dringend Poller / Pfosten wie in der Hörselbergstraße anzubringen, um den Fußgängerweg ganz von parkenden Autos freizuhalten.“ Mit dieser Forderung wandte sich ein Anwohner an den Bezirksausschuss, der das Anliegen an die Stadt wietergeleitet hat.
Dazu das Baureferat: Der Gehweg ist an dieser Stelle 2,20 Meter breit, die Parkbucht zur Senkrechtaufstellung der Fahrzeuge weist eine Länge von 4,50 Meter auf. Bei dieser Länge müssen größere Fahrzeuge bis zur Gehwegkante vorfahren, damit das Fahrzeug nicht in die Fahrbahn ragt. Wir haben die Situation vor Ort überprüft und die Gehwegrestbreite entlang der parkenden Fahrzeuge nachgemessen und an der ungünstigsten Stelle eine Breite von 1,80 Meter festgestellt.“

Und weiter heißt es in der Antwort: „Poller müssen für die Einhaltung des Lichtraumprofils mindestens 30 Zentimeter vom Gehwegrand eingebaut werden und schränken somit die nutzbare Breite in gleichem Maße wie die mit Überstand parkenden Fahrzeuge ein. Da Poller einen erheblichen wirtschaftlichen Aufwand insbesondere in der Unterhaltung darstellen, setzt das Baureferat diese Einbauten nur sehr restriktiv ein, vor allem zur Gefahrenabwehr an Stellen, an denen andere Lösungsmöglichkeiten ausscheiden. Da das Platzangebot für Fußgänger durch das Aufstellen von Pollern nicht verbessert werden kann, wird das Baureferat auf die Aufstellung verzichten.