Die Prüfung einer „Tempo-30-Zone in der Possart- und Scheinerstraße mit Galileiplatz sowie die Einhaltung der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung durchsetzen“ – diesen Antrag einer Anwohnerin haben die Mitglieder des Bezirksausschusses abgelehnt. Denn: „Eine durchgehende Anordnung von Tempo 30 ist ohne gegebenen Anlass laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht möglich.“

In dem Antrag beschreibt die Frau die „aktuelle Situation: Die bestehende Verkehrsregelung in der Scheiner- sowie in Teilen der Possartstraße sieht eine Beschränkung auf Tempo 50 vor. Zwi­schen diesen beiden Abschnitten (ab Ecke Holbein- / Possartstraße über Galileiplatz bis zum Be­ginn der Scheinerstraße) besteht bereits Tempo 30 zwischen 7 und 18 Uhr, da ein Kindergarten an­grenzt. Eine zeitliche (auf 24 Stunden) sowie örtliche Ausweitung der Tempo-30-Zone (auf die ge­samte Possart- und Scheinerstraße sowie Galileiplatz) würde demnach sicherlich nicht zu erhebli­chen Verzögerungen im Busverkehr führen. Insbesondere halten sich in der bestehenden 30er-Zo­ne nur die wenigsten Autofahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzung, da die Überschreitung nicht regelhaft geahndet wird.“

In der Scheiner- sowie in Teilen der Possartstraße gilt Tempo 50. In zwei Abschnitten ist wegen des Kindergartens zwischen 7 und 18 Uhr Tempo 30 vorgeschrieben. Die grundsätzliche Forderung für Tempo 30 ist indes ohne gegebenen Anlass laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht möglich.   Foto: hgb

Und weiter: „Der Einzugssprengel der Gebeleschule am Herkomerplatz reicht bis zum Prinzre­gentenplatz. Possart- und Scheinerstraße samt Galileiplatz sind Schulweg sehr vieler Kinder, die durch zu schnell fahrende Autos sowie Busse gefährdet sind. Des Weiteren grenzt der Spielplatz an der Scheinerstraße, der ganztags rege von großen und kleinen Kindern besucht ist, direkt an die Scheinerstraße. Zusätzlich gibt es keine Radwege, was immer wieder zu unüberlegten Überholma­növern seitens der Autofahrer führt. Dies stellt aus meiner Sicht eine unnötige Gefährdung der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer sowie insbesondere von Kindern dar.“