Baumfällungen und Ersatzpflanzungen – ein Thema, das in jeder Tagung des Bezirksausschus­ses auf der Tagesordnung steht. Gefühlt gibt es in München und im 13. Stadtbezirk immer weniger Bäume. Ist dem wirklich so? Die Baumschutzbehörde im Planungsreferat hat nun für 2021 erstmals eine Bilanz für das Stadtgebiet und für Bogenhausen präsentiert.

Zur Bilanz der Fällungen und Ersatzpflanzungen auf privaten Flächen im Zusammenang mit Baugenehmigungen muss man wissen: Bei den Fällungen handelt es sich um Bäume, die von der Baumschutzverordnung erfasst werden, also mindestens 80 Zentimeter Stammumfang in einem Meter Höhe aufweisen. Das Ergebnis der Erfassung: 2021 wurden für 6890 Bäume Fällgenehmi­gungen (Bogenhausen 172) erteilt und 4801 Ersatzpflanzungen von Bäumen (Bogenhausen 143) angeordnet.

Wichtiger Aspekt: Bei Fällgenehmigungen für Bäume ohne Baubezug, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Kanaleinwurzelung, Verschattung und Bestandspflege ist es nicht immer „angemes­sen und zumutbar“ – wie von der Rechtsprechung verlangt – Ersatzpflanzungen anzuordnen. Dies ist der Fall bei der Entfernung von zu dicht gepflanzten Bäumen, die sich gegenseitig behindern. Ein Beispiel dafür ist der Umbau des Übergangs und des Straßenverlauf

Die Baumbilanz des Baureferats für öffentliche Flächen, Parks und im Straßenbegleitgrün (also außerhalb von Baugenehmigungen): 1697 Fällungen (Bogenhausen 291) und 2343 Neupflanzun­gen (Bogenhausen 121). Stadtweit also ein „Plus“ von 646 Bäumen.

Die Gesamtbilanz für private und öffentliche Flächen weist somit 8587 Baumfällungen und 7144 Ersatzpflanzungen aus. Rein rechnerisch fehlen 1443 Ersatzbäume. Diese Differenz erklärt sich damit, dass bei der Bebauung eines Grundstücks in aller Regel das Baurecht vollständig aus­geschöpft wird und daher nicht genug Platz für die erforderlichen Ersatzpflanzungen bleibt. In die­sen Fällen wurden Ausgleichszahlungen angeordnet.

Verschattet und im Wachstum beeinträchtigt haben die Bäume links von der Hecke am Rosenkavalierplatz die Baumreihe rechts. Die „dünnen“ Bäume wurden im Zug der Übergangumbaus entfernt.   Foto: Archiv

Wichtiger Aspekt: Bei Fällgenehmigungen für Bäume ohne Baubezug, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Kanaleinwurzelung, Verschattung und Bestandspflege ist es nicht immer „angemes­sen und zumutbar“ – wie von der Rechtsprechung verlangt – Ersatzpflanzungen anzuordnen. Dies ist der Fall bei der Entfernung von zu dicht gepflanzten Bäumen, die sich gegenseitig behindern. Ein Beispiel dafür ist der Umbau des Übergangs und des Straßenverlauf