Per Antrag hat der Bezirksausschuss die Untere Naturschutzbehörde (UNB) aufgefordert, „die Quote angeordneter Baumnachpflanzungen für genehmigte Einzelfällungen deutlich zu er­höhen. Angestrebt wird ein Prozentsatz von 80 Prozent oder mehr bezogen auf die Zahl der geneh­migten Fällungen pro Kalenderjahr.“

In der Begründung dazu heißt es: Bogenhauen gehört zu einem Stadtteil mit hohem Baumbestand im Vergleich zu den innerstädtischen Bereichen. Laut Baumbilanz 2021 wurde im 13. Stadtbezirk lediglich für 42 Prozent der genehmigten Fällungen eine Nachpflanzung angeordnet. Gleichzeitig ist aus den Fällanträgen ersichtlich, dass es eine hohe Bereitschaft der Antragsteller zur Nachpflan­zung gibt. Diese sind nur im Ausnahmefall verzichtbar. Wie wichtig dem Bezirksausschuss der Er­halt des Bestands ist, spiegelt sich auch in der hohen Ablehnungsquote bei den Fällanträgen wider.

Die Antwort des zuständigen Planungsreferats (Auszüge): Ersatzpflanzungen werden bereits jetzt schon großflächig kontrolliert und konsequent verwirklicht. Nicht erfüllte Ersatzpflanzungsaufla­gen werden mittels Zwangsgeldfestsetzungen durchgesetzt. Darüber hinaus stellt die Nichterfüllung einer Auflage eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße belegt werden kann. Der ange­sprochene Baumverlust ist daher auch nicht Folge einer inkonsequenten Ersatzpflanzungskontrolle, sondern auf diejenigen Fälle zurück zu führen, in denen keine Ersatzpflanzungen festgesetzt wer­den können.

Auszug der Tagesordnung des Untergremiums Umwelt, Grünplanung Klima im Bezirksausschuss: Bei jeder Tagung muss über Baumfällungen befunden werden.     Foto: hgb

Das Defizit wird in der Stadtratsvorlage >Baumschutz in München< erläutert und relativiert. Ein jähr­licher Verlust an Bäumen ist rein rechnerisch unvermeidbar. Demnach sind Ersatzpflanzungsforde­rungen für alte und kranke Bäume nicht verhältnismäßig. Soweit die Grundstöcke bereits ausrei­chend durchgrünt sind, können dort ebenfalls keine weiteren Pflanzungen gefordert werden. Im Stadtbezirk 13 gibt es viele große Grundstücke, auf denen bereits viel Baumbestand vorhanden ist und somit eine ausreichende Durchgrünung vorliegt. Bei kleinen Grundstücken können zudem oft keine alternativen Standorte für Ersatzpflanzungen benannt werden. Zudem werden im Rahmen der Ortsbesichtigungen zu den Fällanträgen vorhandene Jungbäume auf den Grundstücken als Ersatz­pflanzungen anerkannt.

Hehre Erklärungen, die klarer werden durch einen jetzt beantworteten Antrag „Wie sieht die Baum­bilanz der Landeshauptstadt wirklich aus?“ der CSU-Stadträte Hans Hammer und Heike Kainz. Stadtbaurätin Elisabeth Merk erklärt zur Frage >Kann die Baumbilanz für München insge­samt (städtische und private Flächen) für die letzten fünf Jahre ermittelt werden und, wenn ja, wie sieht diese aus?<

„Der Stadtratsbeschluss vom 28. Juli2021 macht Angaben zur Gesamtbaumbilanz von städtischen und privaten Flächen im Zeitraum 2010 bis 2019. Die Baumbilanz für 2021 ist abrufbar unter https://stadt.muenchen.de/infos/baumschutz-muenchen

Die Bilanz 2021, die auch die Angaben des Baureferats / Gartenbau berücksichtigt, umfasst

• 8587 (durchgeführte / genehmigte) Baumfällungen

• 7144 (durchgeführte / genehmigte) Ersatzpflanzungen (Näheres im Internet)

Die Gesamtbaumbilanz 2022 umfasst

• 7785 (durchgeführte bzw. genehmigte) Baumfällungen

• 6387 (durchgeführte bzw. genehmigte) Ersatzpflanzungen.