Aufschrei Mitte März im Bogenhauser Kommunalparlament: „Da wurde mit brachialer Gewalt abgeholzt!“ Der Anlass: Baumfällungen im Landschaftsschutzgebiet entlang der St.-Emmeram-Straße. Die Lokalpolitiker hatten per einstimmig verabschiedetem Antrag das Baureferat / Gartenbau und die Untere Naturschutzbehörde aufgefordert, die Hintergründe zu erläutern. Verbunden damit war die Forderung, Nachpflanzungen in entsprechendem Umfang vorzunehmen. Und: Warum wurde der Bezirksausschuss nicht informiert?
Was war passiert? Entlang der St.-Emmeram-Straße waren zahlreiche Bäume in einem Umfang gefällt worden, der weit über übliche Pflegemaßnahmen hinausging. Auffällig viele Fällungen fanden am „Postberg“ (Verbindung Oberföhringer Straße zu St. Emmeram gegenüber der Johanneskirchner Straße) sowie im nördlichen Teil rund um den großen Spielplatz (Schlittenberg) statt.
Nun, fast drei Monate später, bezog die Behörde Stellung (Auszüge; bearbeitet): „Es wurden Fällungen auf Flächen in Zuständigkeit des Referats als auch auf Privatgrund vorgenommen. Neben der jährlichen Grünanlagenkontrolle werden alle >städtischen< Bäume zweimal im Jahr bezüglich Standsicherheit und Bruchfestigkeit kontrolliert. Aus der Kontrolle folgen die erforderlichen Pflegemaßnahmen, wie beispielsweise das Entfernen von Totholz und gegebenenfalls weitere Rückschnittmaßnahmen oder Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit.
Alle Bäume, die aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden müssen – Bäume an Straßen und Plätzen sowie freistehende Bäume in Grünanlagen – werden an gleicher Stelle nachgepflanzt. Bäume in dichten, waldartigen Gehölzbeständen werden in der Regel durch natürlichen Aufwuchs ersetzt, da eine Nachpflanzung aufgrund des Konkurrenzdrucks benachbarter Bäume nicht zielführend ist.
Im Bereich der St.-Emmeram-Straße mussten mehrere Eschen aufgrund des Eschentriebsterbens und der daraus folgend mangelnden Standsicherheit entnommen werden. Sekundär zum Triebsterben der Esche greifen holzzerstörende Pilze die Wurzeln an, was zum Verlust der Standfestigkeit führt. Dies betrifft leider auch ältere, das Waldbild prägende, Exemplare. Bei von Pilzen befallenen Bäumen kann es zu spontanen Baumstürzen ohne extreme Witterungsbedingungen kommen.“
Und weiter heißt es in dem Schreiben: „Die Fällungen wurden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt und dem Bezirksausschuss über die Fällmeldungen bekannt gegeben.“
Anm. d. Red.: Auf den Tagesordnungen des Bezirksausschusses vom März, April, Mai und Juni ist keine einzige Fällung eines so genannten Gefahrenbaums zu finden. Überdies ist „Fällmeldung“ ein typischer Behörden- und Beamtenbegriff – ohne Duden-Hintergrund.
