Wie viele Bäume wurden in München gefällt? In diesem FDP-Rathausantrag wurde die negati­ven Baumbilanzen in München thematisiert. In der Initiative wurde angegeben, dass München nach Aussage des Bund Naturschutz seit 2011 einen Nettoverlust von 21 600 Bäumen innerhalb von zehn Jahren aufweise und auch eine Baumschutzverordnung kein Garant für den Baumerhalt sei. Dazu Stadtbaurätin Elisabeth Merk (Auszüge):

Der Stadtratsbeschluss „Baumschutz in der Landeshauptstadt München“ vom Juli 2021 macht An­gaben zur Gesamtbaumbilanz von städtischen und privaten Flächen im Zeitraum 2010 bis 2019. In München wurden auf öffentlichen und privaten Flächen insgesamt 87 989 Bäume gefällt und 64 610 Ersatzbäume nachgepflanzt. Damit besteht ein Defizit von 23 379 Bäumen. In München werden also insgesamt durchschnittlich pro Jahr rund 8800 Baumschutzbäume / städtische Bäume mit Genehmigung gefällt und circa 6500 Bäume neu gepflanzt.

Resultierend aus Fällungen Privater und den fehlenden Baumstandorten für Ersatzpflanzungen im öffentlichen Raum ergibt sich somit rein rechnerisch insgesamt ein durchschnittliches Defizit von etwa 2300 Ersatzpflanzungen pro Jahr. Die Gründe:

1. Der Verzicht auf die Festsetzung von Ersatzbäumen im Einzelfällungsverfahren ist rechtlich und zum Teil fachlich begründet.

2. Bei ausreichender Begrünung des Grundstücks kann es sein, dass die Pflanzung von Ersatzbäu­men weder angemessen noch fachlich sinnvoll ist. Dies ist zum Beispiel bei der Entfernung eines Baums der Fall, der zu eng neben einem anderen steht und so sich selbst nicht entwickeln kann. Die Baumfällung ist hier als Pflegemaßnahme zu sehen.

3. Auch bei kranken, vorgeschädigten und bruchgefährdeten Bäumen kann eine Ersatzpflanzung nicht angemessen und zumutbar sein, insbesondere dann, wenn auf dem Grundstück entwicklungs­fähiger Bestand vorhanden ist.

4. In diesen Fällen, es betrifft circa die Hälfte der Einzelfällungsanträge, stellt der Verlust von Bäu­men keinen oder keinen signifikanten Verlust der Durchgrünung und ihrer Funktionen dar, der eine Ersatzpflanzung rechtfertigt.

5. In den ausgewerteten Zeitraum fällt auch der Sturm „Niklas“ im Jahr 2015. Für umgestürzte Bäu­me wurde kein Ersatz gefordert.

6. Bei der Überbauung von Baugrundstücken ist es meist nicht möglich, die erforderliche Anzahl von Ersatzbäumen auf den verbleibenden Freiflächen zu pflanzen. Hier ergibt sich systembedingt ein Defizit von durchschnittlich 667 Bäumen pro Jahr. In aller Regel werden für diese Bäume Ausgleichszahlungen gefordert.

7. In Bebauungsplänen überplante Baumbestände werden im Rahmen der Eingriffsregelung über Kompensationsflächen ausgeglichen, in denen wegen fehlender Flächen nicht immer die rechne­risch ausreichende Anzahl an Ersatzbäumen gemäß Baumschutzverordnung nachgewiesen wer­den kann.

Insofern ist das Defizit von Ersatzbäumen auch mit der hohen Anzahl von Bebauungsplänen, die von 2010 bis 2019 umgesetzt wurden und die gerade zum Beispiel bei ehemaligen Kasernenflä­chen zu umfangreichen Baumfällungen führten, zu erklären. Es werden bei der Umsetzung der Bebauungspläne im Rahmen der Baugenehmigung zwar die gefällten Baumschutzbäume erfasst. Die Pflanzung der Ersatzbäume ist allerdings – insbesondere aufgrund der kleinteiligen, grund­stücksbezogenen Bauanträge einerseits, der auf den Gesamtumgriff der Bebauungspläne abge­stellten Festsetzungen andererseits – statistisch nicht darstellbar.

Der Hebel zur Verbesserung der Baumbilanz: Mehr Fläche für neue Baumstandorte. Das Potenzial zur Verwendung der Ausgleichsgelder für die Schaffung neuer Standorte soll im Rahmen der Ver­kehrswende mit der Neuaufteilung des Straßenraums auch zu Gunsten neuer Standorte, insbeson­dere in klimatisch belasteten Bereichen, durch die Umsetzung von Freiraumquartierskonzepten so­wie durch Förderprogramme auf Privatflächenmit der Novellierung der Baumschutzverordnung genutzt werden.

Seit September 2018 werden 60 Prozent der Ersatzbäume überprüft. Nach Besetzung von zwei neuen Stellen können künftig alle Ersatzpflanzungen systematisch kontrolliert werden. Die Baumbi­lanz liefert somit in Zukunft bezüglich der Ersatzpflanzungen überprüfte Zahlen.

Die gesamtstädtische Baumbilanz steht direkt in Bezug zur Wohnungsbaubilanz. München hat von 2011 bis 2020 insgesamt 8045 Wohnhäuser mit 58 555 neuen Wohnungen hinzugewonnen (Quel­le: Stat. Amt München). Somit ist der Hausbestand um rund sechs Prozent und der Wohnungsbe­stand um circa acht Prozent gestiegen.

Die Baumbilanzen für 2021 und 2022 sowie die sonstigen Pflanzungen sind auf der Internetseite der Baumschutzbehörde abrufbar (https://stadt.muenchen.de/infos/baumschutz-muenchen). Die Veröffentlichung erfolgt jeweils im ersten Halbjahr des Folgejahrs.

In München werden durchschnittlich pro Jahr rund 8800 Baumschutzbäume / städtische Bäume mit Genehmigung gefällt und circa 6500 Bäume neu gepflanzt.
Foto: hgb