Knallharter Beschluss des Bezirksausschusses: Das Gremium fordert die Untere Naturschutzbehör­de und die Lokalbaukommission (LBK) auf, zu klären, ob die umfangreichen Baumfällungen im Freischützkarree – Freischützstraße 92 bis 96 und 98 bis 100 sowie Johanneskirchner Straße 132 – im Dezember rechtlich zulässig waren, da die Baumaßnahmen bisher nicht an der Oberfläche erfolgt sind. Weiterhin wird die Stadtverwaltung gebeten, den Bauherrn anzuhalten, die Nachpflanzungen vorzunehmen.

Robert Brannekämper, CSU-Landtagsabgeordneter und Chef des Planungsgremiums im Kommu­nalparlament, versicherte einem Anwohner: „Es muss geprüft werden, ob für die Sanierung der Tief­garage hinsichtlich Baumfällungen falsche Angaben gemacht wurden.“ Ob der Fällungen hatte der Mann per Antrag um Unterstützung gebeten:

„Ich beziehe mich auf das Aktenzeichen 173-9.41-2022-10988-5 (Anm. d. Red.: unser-bogenhau­sen .de liegen die Unterlagen vor) der Lokalbaukommission / Baumschutz und die darin erteilte Ge­nehmigung zur Durchführung von Baumfällungen, die am 6. Dezember 2022 stattgefunden haben.

Gemäß der erteilten Genehmigung wurden 23 Bäume im Altbestand, teilweise mehr als 15 Me­ter hoch, zur Fällung freigegeben. Diese Genehmigung unterliegt einer aufschiebenden Bedin­gung, wie im Bescheid festgehalten: >Von der Genehmigung darf nur im Zusammenhang mit der Sanierung der Tiefgarage von der Oberfläche aus Gebrauch gemacht werden. Ein Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeiten ist noch gegeben, wenn zwischen Fällung und Beginn der Arbei­ten längstens sieben Monate liegen<.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind weder die Arbeiten an der Oberfläche begonnen worden, noch wurden Maßnahmen ergriffen. um die gefällten Bäume nach Vorgaben zu ersetzen. Es ist unser Ziel, eine lebenswerte Umgebung zu erhalten, in der sich nicht nur wir, sondern auch un­sere Kinder wohlfühlen können.“

Zu den Vorgaben heißt es in dem LBK-Bescheid: „Als Ersatz sind 14 Bäume neu zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung ist spätestens sieben Monate nach der Baumbeseitigung vorzunehmen und unverzüglich innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter Einreichung eines Rechnungsbelegs mit Angabe der Baumart und des Stammumfangs der Neupflanzung sowie eine Lageskizze, in der der Standort der Ersatzpflanzung eingetragen, anzuzeigen. Wenn zusätzlich zu den genannten Unterla­gen ein aussagekräftiges Foto vorgelegt wird, kennt sie eine Kontrolle erübrigen.“

Vier Bäume wurden entlang des Ladenzentrums im Freischützkarree gefällt. War das rechtlich zulässig? Foto: hgb
Zerstörte Grünanlage inmitten des Freischützkarree – keine Bäume mehr, die Schatten spenden.   
Foto: hgb