Die nachgereichte Initiative der CSU-Fraktion „Erhalt der Dienstbarkeit für die Aufbahrungsräu­me am Friedhof St. Lorenz in Oberföhring“ sollte noch in der Dezember-Tagung des Bezirksaus­schusses behandelt werden. Deshalb wurde das Anliegen als >Eilantrag< deklariert, die Dringlich­keit mit 18 gegen sechs Stimmen der Grünen bestätigt. Erst mal ablehnen, was von der Gegenseite kommt – eine inzwischen nervende Vorgehensweise der Grünen. Und siehe da: Nach „Änderun­gen“ votierten sie für den Antrag, man will ja nicht gegen Bürgerinteressen sein. Ergebnis: einstim­mig – ein politisches Signal.

Der Antrag mit den „Änderungen“ / kursiv: „Der Bezirksausschuss stellt im Rahmen städtischer Leistungen 80 000 Euro / 50 000 Euro (nur Restmittel aus 2021 und 2022) des Budgets als Zu­schuss bereit, um den Erhalt der Dienstbarkeit der Aufbahrungsräumlichkeiten am Friedhof an der Muspillistraße 8 auf Dauer um zu sichern. Hiermit werden anteilig die Kosten für einen etwaigen ge­richtlichen Vergleichsschluss bei Beibehaltung der Dienstbarkeit für die Aufbahrungsmöglichkeit übernommen. Dies ist auch die seitens des Kommunalreferats präferierte Lösung.“

In der Begründung wird angeführt: Um die historischen Aufbahrungsräume zu erhalten und somit die Bestattungstradition auf dem Friedhof St. Lorenz zu sichern, ist der im Schreiben des Kommu­nalreferats vom 9. November 2022 dargelegt Weg eines Vergleichs bei Erhalt der Dienstbarkeit das einzig akzeptable Vorgehen. Entsprechend der durch die Güterichterin, prognostizierten Beteili­gungshöhe seitens der Stadt wurde ein Betrag von circa 105 000 Euro angeboten. Die Gegenseite verlangte zuletzt 340 000 Euro. Warum? Zwischen Stadt und Eigentümer besteht Uneinigkeit be­züglich der von der Stadt zu übernehmenden Renovierungskosten.

Die Rückseite des Hauses Muspillistraße 8 hin zum Friedhof von St. Lorenz mit der Tür (grau) zum Aufbahrungsraum. Dieser muss, so der Beschluss der lokalpolitischen Vertreter, unbedingt erhalten werden.  Foto: hgb

Und weiter wird argumentiert: Dem Bezirksausschuss ist der Erhalt der Aufbahrungsmöglichkeit und der wohnortnahen Bestattungstradition in Oberföhring seit Jahren sehr wichtig. Deshalb betei­ligt er sich anteilig an den anfallenden Kosten, um diese wichtige Einrichtung für die Bestattungstra­dition in Sankt Lorenz für die Zukunft dauerhaft zu sichern.

Der Hintergrund: Das als Denkmal geschützte, zweigeschossige Gebäude bei der Kirche – um 1873 erbaut, bis 1979 von der Freiwilligen Feuerwehr als Gerätehaus genutzt – ist vor mehr als sechs Jahren von der Stadt verkauft, das Grundstück geteilt, das kleine Haus vom Erwerber inzwi­schen saniert worden. Um den Aufbahrungsraum im Erdgeschoss gab es immer wieder Diskussio­nen. Gemäß Aussagen im Kommunalparlament ist die Dienstbarkeit für die Räume im Erdgeschoss des Hauses Bestandteil des Kaufvertrags.

Will der Investor die Dienstbarkeit nun loswerden, will er die Räume selbst nutzen? Ein Lokalpoliti­ker hatte, als seinerzeit die Verkaufsabsicht der Stadt bekannt geworden war, kommentiert: „Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis ein Käufer sich gegen die Aufbahrungsstätte stemmt, die Räume beansprucht. Wer will schon eine Leiche im Erdgeschoss liegen haben?“

Rückblick ins Jahr 2016: „Als Mindestkaufpreis für das Anwesen samt 470 Quadratmeter großem Grundstück sind 670 000 Euro aufgerufen“ – das war damals auf der Internetseite des Kommunal­referats zu lesen:

Bis 1979 diente dieses Gebäude bei der Kirche St. Lorenz Oberföhring als Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr. Nach Verkauf und Renovierung wohnen in dem Haus heute gemäß Klingelanlage drei Parteien.  Foto: hgb

Zur Grundstücksbeschreibung und zu den Nutzungsrechten war angeführt: „Das Grundstück ist mit einem derzeit nicht bewohnbaren, leerstehenden Wohngebäude bebaut. Im Erdgeschoss werden zwei Zimmer, zusammen rund 35 Quadratmeter, als Aufbahrungsräumlichkeiten für die auf dem angrenzenden Kirchenfriedhof St. Lorenz stattfindenden Bestattungen genutzt und sind zu die­sem Zweck an die Städtische Bestattung unentgeltlich zu überlassen.“

Gemäß Ausschreibung wurde das Haus „mit Satteldach, nicht unterkellert, circa 1928 umgebaut. Es weist massive Schäden, insbesondere Schimmelschäden auf. Ein Teil des ersten Geschosses ist einsturzgefährdet.“ Laut Sachverständigengutachten „vom Juli 2014 ergab eine überschlägige Schätzung Restaurierungskosten von rund 710 000 Euro.“ Sollten tatsächlich besagte 670 000 Euro als Kaufpreis erzielt worden sein, summiert sich der Aufwand also auf rund 1,4 Millionen Euro. Ge­schätzt können maximal 100 Quadratmeter als Wohnfläche genutzt werden. Also Kosten von etwa 14 000 Euro Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche.

Die Sache ist stadtintern kompliziert. Einerseits besteht das Kommunalreferat auf der vertraglich vereinbarten Dienstbarkeit, im Grundbuch verankert, und will somit der Kirchengemeinde weiterhin die Nutzung des Aufbahrungsraums ermöglichen. Andererseits will das Gesundheitsreferat die Oberföhringer Tradition beenden, die Aufbahrungen sollen in der Aussegnungshalle im Nordfriedhof an der Ungererstraße erfolgen.