Die Nachricht war unlängst in den Medien zu hören und zu lesen: Abgeordnete der Stadt Paris fordern für E-Scooter eine Aufhebung der Vermietungslizenzen in der Metropole ab Februar / März für die drei Anbieter (je 5000 Scooter. Das käme einem Verbot der elektrischen Tretroller gleich. Denn unzählige Verkehrsverstöße, Unfälle, kreuz und quer herumliegende, die Gehwege blockie­rende „Elektrokleinstfahrzeuge“, in der Seine versenkte oder an Bäumen aufgehängte Roller – die Bürger sind wütend. Wie in München. Verbot in München? Rechtlich nicht möglich!

Die Situation in Paris, wo monatlich mehr als 400 000 Personen die „Biester“ nutzen: Um dem drohenden Verbot zuvorzukommen, haben die Anbieter ihre Regeln verschärft. Nutzer der Scoo­ter müssen inzwischen bei der Registrierung ihren Ausweis einscannen, damit Verursacher von Unfällen und Verkehrsverstößen erfasst werden können und überdies sichergestellt werden kann. Zudem sind Nummernschilder Pflicht.

Den Anbietern ist klar: Verbietet Paris den Verleih, folgen mit an Sicherheit grenzender Wahr­scheinlichkeit andere europäische Städte.

Foto: hgb

Auch in Deutschland sorgen E-Scooter für Ärger, wohl für mehr Ärger als die Deutsche Bahn. Hier­zulande sind die Roller auf Radwegen und Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, dürfen die Nutzer auf die Fahrbahn ausweichen. Verboten sind die E-Roller auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. In den Niederlanden benötigen Scooter, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, einen Fah­rersitz. Und in Ungarn gelten die E-Scooter als Fahrräder mit Hilfsmotor. Dort ist es verboten, in ei­nem für den Autoverkehr gesperrten Bereich oder auf dem Bürgersteig zu fahren. Führerschein und Versicherung sind vorgeschrieben, das Tragen eines Helms ist Pflicht.

In Bayern nimmt die Zahl der E-Scooter, die Zahl der Unfälle mit E-Rollern und auch die Zahl der dabei Verletzten (Anm. d., Red.: ohne Fahrräder / Pedelecs mit Elektroantrieb!) zu. So wurden laut Innenministerium bis Ende Oktober 2022 knapp 1100 Unfälle (im Vergleichszeitraum 2021: 762) re­gistriert, wobei es 1040 Verletzte (im Vergleichszeitraum 2021: 663) und zwei Todesfälle gegeben hat. Mit anderen Worten: bei fast jedem Unfall gab es Verletzte! Ein Trend, der sich auch in Mün­chen, undauch in Bogenhausen abzeichnet.

Nachfrage beim Mobilitätsreferat bezüglich eines Verleihverbots: „Für ein Verbot der E-Tretrol­ler in München fehlt es an der (Rechts-)Grundlage. Die Nutzung der E-Tretroller ist als Gemeinge­brauch einzustufen. Ein grundsätzliches Verbot kann die Stadt München deshalb nicht ausspre­chen“, erläutert Pressesprecherin Sarah Kellermann.

Und weiter: „Die in München aktiven Anbieter (vier an der Zahl, circa 13 000 E-Roller) benötigen und besitzen folglich keine Lizenzen, Genehmigungen oder Erlaubnisse. Vertragliche Vereinbarun­gen zwischen der Landeshauptstadt und den aktiven Anbietern existieren nicht. Das Mobilitätsrefe­rat hat deshalb die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit Anbietern von stationslosen Mietsystemen für E-Tretroller und der Einhaltung städtischer Regelungen erarbeitet, die unter anderem auch Vorgaben zum Auf- und Abstellen beinhaltet. Diese hat keinen zeitlichen Ablauf und hat somit keine Auswirkung auf die Betriebsdauer des jeweiligen Anbieters.“

Was es zu beachten gilt, ist unter https://muenchenunterwegs.de/angebote/elektrotretroller-sharing aufgelistet.

Scooter Vier Firmen verleihen in München rund 13 000 E-Roller, in Paris sind es circa 15 000. Dort fordert der Stadtrat ein Verleihverbot, was in München aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.