Auf Initiative von Robert Brannekämper, CSU-Landtagsabgeordneter, hatte das Bogenhauser Kom­munalparlament im Juli 2019 von der Stadt gefordert, „den in den sechziger Jahren verrohrten, als „Krautgarten-Graben“ bezeichneten Nebenarm des Brunnbachs entlang der St.-Emmerams-Mühle bis zum Pumpen- und Floßwärterhäuschen wieder freizulegen und zu renaturieren.“ Da sich nichts geändert hat, stellten unlängst die CSU-Stadträte Jens Luther und Fabian Ewald einen Antrag im Rathaus. Die Antwort von Baureferentin Jeanne-Marie Ehbauer:

Da sich keine Änderungen zur Sachlage ergeben haben und die erforderlichen Grundstücke bis heute in Privatbesitz sind, besteht nach wie vor leider keine Möglichkeit, den Krautgarten-Graben zu renaturieren. Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.“

So sieht’s heute aus: Der Nebenarm des Brunnbachs ist unter der Erde in Rohre verlegt. Und so könnte es aussehen: der Graben entlang der St.-Emmerams-Mühle nach der Freilegung.  
Fotos: Privat / BA-Antrag; hgb

In der Initiative heißt es: „Der Bachlauf diente früher auch als Antrieb für die Pumpen im noch erhal­tenen, denkmalgeschützten Pumpen- und Floßwärterhäuschen aus dem 19. Jahrhundert (Einzel­denkmal D-1-62-000-6078). Mit der Verrohrung des im Eigentum der Stadt befindlichen Bachlaufs ist das Element Wasser an der St.-Emmerams-Mühle heute verschwunden.“ Denn in St. Emmeram wäre die Renaturierung des Grabens ein wichtiger Beitrag zur Bewahrung der Artenvielfalt und des Lebensraums für Tiere und Pflanzen.

Wie ist es überhaupt zu der Verrohrung gekommen? Laut Baureferat ist in Plänen von 1913 der Krautgarten-Graben überwiegend verrohrt dargestellt. In Höhe des heutigen Biergartens verlief er in einem offenen Trog von etwa 13 Meter Länge und drei Metern Breite. Diese Situation bestand bis 1958. Gemäß Archivunterlagen sind in der Vergangenheit mehrere Personen, darunter ein Kind, in den Trog gefallen. Im Hinblick auf die in unmittelbarer Nähe liegende Gaststätte wurde hier ein er­höhtes Gefahrenpotenzial gesehen. Das damalige Liegenschaftsamt hielt es deshalb für notwendig, dieses Teilstück des Grabens verrohren zu lassen.“

Die Behörde hatte Brannekämpers Anregung damals geprüft: „Die Bestandssituation lässt momen­tan nur eine eingeschränkte Freilegung zu.“ Eingeschränkt weil Flächen eines Grundstücks in Pri­vatbesitz benötigt würden. Und zwei Bäume sowie Teile der Verkehrsflächen müssten entfallen, wenn man von den bestehenden Nutzungsverhältnissen ausgeht. Zudem müsste der Biergarten­bereich teilweise zurückgesetzt werden.