Eine Fahrradspur über die Leinthaler Brücke im Zug des Ausbaus des Föhringer Rings / der Herzog-Heinrich-Brücke hatten die Mitglieder des Bezirksausschusses beantragt. Die Antwort des Mobilitätsreferats:

Dazu gibt es auch einen Antrag des Bezirksausschusses 12 (Schwabing / Freimann) für einen Schutzstreifen in der Leinthalerstraße für den Radverkehr. Der Straßenquerschnitt auf der Leintha­ler Brücke unterscheidet sich nicht vom Querschnitt im weiteren Straßenverlauf Richtung Westen, so dass die Rückmeldung für die Leinthaler Straße analog für die Brücke gilt.

In der Leinthalerstraße ist die Errichtung von Schutzstreifen nicht möglich, da die gesetzlichen Vor­gaben nicht erfüllt sind. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) können Schutzstreifen markiert wer­den, wenn die Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Autoverkehr nur in seltenen Fällen er­forderlich ist. Schutzstreifen dürfen von anderen Fahrzeugen demnach nur bei Bedarf überfahren werden. Ist die Fahrbahn so schmal, dass im Gegenverkehr zwangsläufig auf den Schutzstreifen ausgewichen werden muss (insbesondere, wenn Lastkraftwagen zugelassen sind) und der Bedarfs­fall faktisch zur Regel wird, ist die Anlage von Schutzstreifen unzulässig. Der abzüglich Schutzstrei­fen verbleibende Fahrbahnteil muss folglich so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen ge­fahrlos begegnen können.

Schutzstreifen hat eine Mindestbreite von 1,25 Meter und eine Regelbreite von 1,50 Meter. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil sollte mindestens 4,50 Meter und bei hohen Verkehrsstärken fünf Meter breit sein. Schutzstreifen erfordern somit Fahrbahnbreiten von mindes­tens sieben Meter. Die Leinthalerstraße weist eine Breite von lediglich rund fünf bis sechs Meter auf und ist somit zu schmal für die Anlage von Schutzstreifen.

Eine weitere Möglichkeit der Bedeutung des Radverkehrs in diesem Bereich gerecht zu werden, könnte möglicherweise die künftige Ausweisung einer Fahrradstraße sein. Aktuell erfüllt die Lein­thalerstraße die Voraussetzungen nicht, da der Radverkehr nicht die vorherrschende Verkehrsart ist. Sollten sich durch den vierspurigen Ausbau des Föhringer Rings die Verkehrsströme ändern, könnte die Prüfung zur Ausweisung der Leinthalerstraße als Fahrradstraße durch das Mobilitätsre­ferat jedoch erneut aufgegriffen werden.

Die Leinthaler Brücke und folgend die Leinthalerstraße sind rund fünf bis sechs Meter breit und somit zu schmal für die Anlage eines Schutzstreifens für Radfahrer.
Foto: hgb