In der Oberföhringer Straße gibt es neben zunehmenden Autoverkehr erfreulicherweise immer mehr Radfahrer, die aber gefährlich leben.“ Mit dieser Aussage hatte ein Anwohner seinen Antrag im Bezirksausschuss begründet, entlang der Fahrbahnen an zwei Abschnitten beidseitig ge­strichelte Schutzstreifen auf dem Asphalt anzubringen – von der Abzweigung der Wahnfried­allee bis zur Cosimastraße und zwischen Großjean- und Odinstraße. Darauf reagierte nun das Mobilitätsreferat

Der Mann in seiner Begründung: „Ich selbst fahre fast alle meine Touren durch München mit dem Fahrrad und erlebe immer wieder, dass Autofahrer mich gefährlich nah überholen und den vorge­schriebenen Abstand von 1,5 Meter nicht einhalten. Die gewünschten Maßnahmen hatte der Anlieger kommentiert: „Sie sind nicht teuer und dienen sehr der Sicherheit für uns Radfahrer.“

Die Behörde erklärte: Entgegen Ihrer Annahme, dass eine solche Maßnahme mit wenig Aufwand und niedrigen Kosten verbunden ist, besteht sowohl für die Planungen im Vorfeld und auch die ei­gentliche Ausführung durch entsprechende Fachfirmen ein enormer Bedarf an Ressourcen. Gleich­wohl: Derzeit wird eine Machbarkeitsuntersuchung zur Verbesserung der Situation für den Radverkehr in der Oberföhringer Straße durchgeführt.

Und weiter heißt es: Ein Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und darf von Kraftfahrzeugen nur im Bedarfsfall befahren werden. Auch auf Schutzstreifen ist beim Überholen durch Autos auf einen Ab­stand von mindestens 1,5 Meter zum Radverkehr hin zu achten. Die Breite des zwischen Schutz­streifen verbleibenden Teils der Fahrbahn soll mindestens 4,50 Meter und bei hohen Verkehrsstär­ken besser fünf Meter betragen. Beidseitige Schutzstreifen erfordern somit Fahrbahnbreiten von mindestens sieben Meter (ohne Parkstände). Falls im Seitenraum Parkplätze vorhanden sind, sind zwischen dem Schutzstreifen und den parkenden Fahrzeugen zusätzlich noch Sicherheitstrenn­streifen von mindestens 0,5 Meter zu markieren.

Ferner sind unter anderem auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie die Flächenverfügbar­keit (Fahrspuren) zu prüfen. Diese Daten (Verkehrsstärken, Fahrbahnbreiten, Parkplätze usw.) lie­gen uns derzeit nicht vor und müssten erst erhoben werden.

Nachdem wir aufgrund der Vielzahl der laufenden Radverkehrsprojekte in München momentan über keine zusätzlichen Ressourcen für ein umfangreiches Prüfungsverfahren verfügen, werden wir zu­nächst den Abschluss der laufenden Machbarkeitsuntersuchung abwarten.

Entlang der Oberföhringer Straße fordert ein Bürger auf zwei Abschnitten beidseitig 1,5 Meter breite Schutzstreifen für Radfahrer zu markieren. Geht aber nicht – die Straße ist zu eng.
Foto: hgb