In der Oberföhringer Straße gibt es neben zunehmenden Autoverkehr erfreulicherweise immer mehr Radfahrer, die aber gefährlich leben.“ Mit dieser Aussage hatte ein Anwohner seinen Antrag im Bezirksausschuss begründet, entlang der Fahrbahnen an zwei Abschnitten beidseitig gestrichelte Schutzstreifen auf dem Asphalt anzubringen – von der Abzweigung der Wahnfriedallee bis zur Cosimastraße und zwischen Großjean- und Odinstraße. Darauf reagierte nun das Mobilitätsreferat
Der Mann in seiner Begründung: „Ich selbst fahre fast alle meine Touren durch München mit dem Fahrrad und erlebe immer wieder, dass Autofahrer mich gefährlich nah überholen und den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Meter nicht einhalten. Die gewünschten Maßnahmen hatte der Anlieger kommentiert: „Sie sind nicht teuer und dienen sehr der Sicherheit für uns Radfahrer.“
Die Behörde erklärte: Entgegen Ihrer Annahme, dass eine solche Maßnahme mit wenig Aufwand und niedrigen Kosten verbunden ist, besteht sowohl für die Planungen im Vorfeld und auch die eigentliche Ausführung durch entsprechende Fachfirmen ein enormer Bedarf an Ressourcen. Gleichwohl: Derzeit wird eine Machbarkeitsuntersuchung zur Verbesserung der Situation für den Radverkehr in der Oberföhringer Straße durchgeführt.
Und weiter heißt es: Ein Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und darf von Kraftfahrzeugen nur im Bedarfsfall befahren werden. Auch auf Schutzstreifen ist beim Überholen durch Autos auf einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zum Radverkehr hin zu achten. Die Breite des zwischen Schutzstreifen verbleibenden Teils der Fahrbahn soll mindestens 4,50 Meter und bei hohen Verkehrsstärken besser fünf Meter betragen. Beidseitige Schutzstreifen erfordern somit Fahrbahnbreiten von mindestens sieben Meter (ohne Parkstände). Falls im Seitenraum Parkplätze vorhanden sind, sind zwischen dem Schutzstreifen und den parkenden Fahrzeugen zusätzlich noch Sicherheitstrennstreifen von mindestens 0,5 Meter zu markieren.
Ferner sind unter anderem auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie die Flächenverfügbarkeit (Fahrspuren) zu prüfen. Diese Daten (Verkehrsstärken, Fahrbahnbreiten, Parkplätze usw.) liegen uns derzeit nicht vor und müssten erst erhoben werden.
Nachdem wir aufgrund der Vielzahl der laufenden Radverkehrsprojekte in München momentan über keine zusätzlichen Ressourcen für ein umfangreiches Prüfungsverfahren verfügen, werden wir zunächst den Abschluss der laufenden Machbarkeitsuntersuchung abwarten.