Die Gehwegabsenkungen in der Johanneskirchner Straße über den Wacholderweg mit einer geringeren Absenkung herstellen, damit Radfahrer bequemer queren können – das hatte unlängst ein Bürger im Bezirksausschuss gefordert. Die Argumente: „Der kombinierte Geh- / Fahrradweg über den Wacholderweg wurde mit einem sehr hohen Bordstein (3,5 Zentimeter) ausgeführt. Sowohl Radfahrer als auch Personen mit Rollatoren, Roller, E-Roller oder Kinderwagen kommen nicht oder nur mit starken Beeinträchtigungen über diese Schwelle.“ Dazu das Baureferat:
„Es handelt sich um einen Gehweg, der die Zusatzbeschilderung >Radfahrer frei< hat. Also um keine exklusive Fahrradstrecke. Die Interessen von Fußgängern stehen im Vordergrund. Für den Fußverkehr müssen die üblichen Standards für Barrierefreiheit eingehalten werden.
Um den Übergang zwischen Gehwegen und Straßen auch für Blinde oder Personen mit Sehbehinderung taktil erfassbar zu machen, ist es erforderlich eine Kante von drei Zentimetern als Bordsteinabsenkung zu haben. Die Bordsteinhöhen der Gehwege wurden dementsprechend ausgebildet. Bei Granitbordsteinen handelt es sich um ein Naturprodukt, bei dem es aufgrund seiner Eigenschaften auch zu natürlichen punktuellen Abweichungen kommen kann.
An ungesicherten Querungsstellen, also Stellen ohne Lichtsignalanlagen oder Zebrastreifen, hat der Verkehr auf der Fahrbahn Vorrang gegenüber querendem Fußverkehr.Insbesondere für blinde Menschen stellt die Überquerung an ungesicherten Querungsstellen eine große Herausforderung dar. Das Fehlen einer taktilen Kante kann bei blinden und sehbehinderten Menschen erhebliche Probleme und Unsicherheiten verursachen.“
Fazit der Behörde: „Bei den Bordsteinabsenkungen handelt es sich um einen Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmer und die vorhandenen Bordsteine nicht mehr angepasst werden.“